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Informationen der Stadt Leichlingen zu finanziellen Unterstützungsmaßnahmen während der Corona-Pandemie
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Informationen der Stadt Leichlingen zu finanziellen Unterstützungsmaßnahmen während der Corona-Pandemie

Schreiben der städtischen Wirtschaftsförderin Myriam Passing

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Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der Ausbreitung des Coronavirus kommt es derzeit zu Einschränkungen im öffentlichen Leben. Auch die Auswirkungen auf die lokalen Unternehmen, Gewerbebetriebe und den Einzelhandel sind enorm. 

Die Stadt Leichlingen möchte Ihnen einige Hinweise und Tipps an die Hand geben, um Sie und Ihre Mitarbeiter bestmöglich durch diese schwierige Zeit zu begleiten.

Flexible Sofortmaßnahmen

Kurzarbeitergeld: Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst.

Unternehmen können es künftig unter erleichterten Zugangsvoraussetzungen erhalten:
  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Weitere Informationen und die passenden Onlineanträge finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen


Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen:

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
    Sie haben ggf. die Möglichkeit zur Herabsetzung der Gewerbesteuer und –Vorauszahlung, falls von Nöten. Dies gilt aber nur für die Vorauszahlungen 2020. Dazu beachten Sie bitte folgende Information der Industrie- und Handelskammer Köln:
    https://www.ihk-koeln.de/Herabsetzung_von_Steuervorauszahlungen.AxCMS
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist

Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten

Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne) ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung beantragt werden. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Insbesondere auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp finden Sie umfangreiche Informationen zu Tätigkeitsverbot und Entschädigung.

Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland: LVR-Servicenummer: 0221 809-5444

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen

Finanzhilfen – Fördermittel für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf:
Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf stehen mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe erweiterte Förderinstrumente zur Verfügung.

Für kleine Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen:

  • KfW-und ERP-Kredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html und bei allen Banken und Sparkassen.
  • Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
  • ERP-Gründerkredit Startgeld - Betriebsmittelförderung
  • Zielgruppe: Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen
  • Höchstbetrag: maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf maximal 100.000 Euro)
  • Laufzeit: maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
  • Sicherheiten: Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank

 Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt bestehen:

  • KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html und bei allen Banken und Sparkassen.
  • Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
  • KfW-Unternehmerkredit (Betriebsmittelfinanzierung)
  • Zielgruppe: Gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die mindestens seit fünf Jahren am Markt sind und deren maximaler Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht übersteigt
  • Höchstbetrag: 25 Millionen Euro beziehungsweise 5 Millionen Euro bei Haftungsfreistellung
  • Laufzeit:  a) bis zu 2 Jahren (endfällig) ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen (max. 250 Mitarbeiter, max. Jahresumsatz 50 Mio. Euro, max. Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro)
  • Höchstbetrag: 5 Millionen Euro
  • 50 prozentige Haftungsfreistellung für Hausbank möglich
  • b) bis zu 5 Jahren bei einem Tilgungsfreijahr
  • Sicherheiten: Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern beziehungsweise Haftungsfreistellung bei Variante a) möglich

Die Hausbanken können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen.
Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.

Hilfen des Landes NRW

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.

Angebot der NRW.Bank

Auch das Land Nordrhein-Westfalen und die landeseigene NRW.Bank informieren über Fördermöglichkeiten. Unternehmen in NRW, die wirtschaftlich vom Corona-Virus betroffen sind, steht die NRW.Bank zur Seite. Das Service-Center der NRW.BANK berät Sie unter 0211-91741 4800 kostenlos zu den passenden Förderprogrammen z. B. bei Produktionsengpässen oder Lieferschwierigkeiten.

Bürgschaftsbank NRW

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW https://www.bb-nrw.de/de/index.html (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-nordrhein-westfalen.html (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner.

Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/ .

Mikromezzaninfond Deutschland

Weiterhin bietet das Wirtschaftsministeriums NRW betroffenen Unternehmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgrund des Coronavirus u.a. den „Mikromezzaninfonds Deutschland“ an. Dieser kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 €). Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/ .


Hilfe der Industrie- und Handelskammer NRW

Auf der Seite der IHK NRW http://www.ihk-nrw.de/beitrag/informationen-hilfsangebote-ihks-nrw-coronavirus finden Sie weiterführende Informationen und Hilfsangebote der IHKs in NRW zum Coronavirus.

Hausbank

Genauso kann eine Kontaktaufnahme durch die Hausbank erfolgen. Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht.

Stadtverwaltung Leichlingen - Wirtschaftsförderung -

Am Büscherhof 1

42799 Leichlingen

Telefon: 02175-992-356

Mobil: 0173-9206936
Fax: 02175-992-107


E-Mail: myrjam.passing@leichlingen.de

Web: www.leichlingen.de

Informationen der Stadt zu Corona
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